Tarife

Sie bezahlen CHF 7.65 pro Einsatztag (unabhängig von der Einsatzdauer oder wie oft am Tag die Besuche stattfinden). Der Restbetrag wird durch die obligatorische Krankenversicherung übernommen.

Die Patientenbeteiligung entfällt bei Personen unter 18 Jahren oder wenn die Leistungen statt durch die Krankenversicherung durch eine andere Versicherung übernommen werden, wie z.B. die Invaliden-, Unfall- oder Militärversicherung. Dann gelten die Tarife der entsprechenden Versicherung.

Die kleinste Verrechnungseinheit beträgt 10 Minuten, anschliessend werden die Leistungen auf 5 Minuten aufgerundet.


Kassenpflichtige Leistungen (nach Art.7 KLV)

Massnahmen der Bedarfsabklärung und Beratung: CHF 76.90/Stunde

Massnahmen der Behandlungspflege: CHF 63.00/Stunde

Massnahmen der Grundpflege: CHF 52.60/Stunde

Nicht-krankenkassenpflichtige Leistungen

Betreuungsleistungen, Begleitung, Fahrdienst: CHF 48.00/Stunde

Notfalleinsatz: CHF 140.00/Stunde exkl. km


Rechnungsstellung:

Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich. Kassenpflichtige Leistungen werden direkt mit den Krankenkassen abgerechnet. Für die übrigen Kosten erhalten die Kunden eine Rechnung.


Leistungen durch das Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV:

Personen, die neben den Renten der AHV/IV über kein oder nur über wenig Einkommen verfügen, können Ergänzungsleistungen beim Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV beantragen.

Hier finden Sie detaillierte Informationen:  https://www.ahv-iv.ch/p/5.01.d

Hilflosenentschädigung

Anspruch auf Hilflosenentschädigung haben volljährige Personen die wegen Beeinträchtigung der Gesundheit bei alltäglichen Verrichtungen wie zum Beispiel Ankleiden, Duschen, Aufstehen, Hinsetzten etc.  kontinuierlich auf Hilfe von Dritten angwiesen sind. Diese wird als Pauschalentschädigung nach dem Grad der Hilflosigkeit (leicht, mittel oder schwer) abgestuft.

Hier finden Sie detaillierte Informationen:  https://www.ahv-iv.ch/p/4.13.d 


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